Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Auftragsbedingungen
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Davon abweichende Bestimmungen des Auftraggebers bedürfen der Schriftform.
2. Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung Ihrer Bestellung zustande.
3. Bauleistungen
Bei allen Bauleistungen (Bautischlerarbeiten und Innenausbau) gelten die schriftlichen Vereinbarungen. Ausnahmen (z.B.
Vereinbarung nach VOB) bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
4. Leistungen und Lieferungen
- 4.1 Wir bemühen uns, die von uns genannten Termine und Fristen einzuhalten, müssen uns jedoch vorbehalten, daß die geschuldeten Leistungen verzögert werden können, durch zwingende und schwerwiegende Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Arbeitskämpfe, Vorleistungen Dritter, usw.)
- 4.2 Die Versendung und Lieferung einer Ware durch einen Dritten erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ab Werkstatt, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
- 4.3 Der Auftraggeber hat die Pflicht den Erfüllungsort so zu beschaffen, daß ein reibungsloser Arbeitsablauf gewährleistet ist. Ist dies nicht möglich, so hat der Auftraggeber die Pflicht, den Auftragnehmer schriftlich in Kenntnis zu setzen. In jenem Fall endet die normale Leistungspflicht auf dem in der Lieferanschrift angegebenen Grundstück.
5. Zahlungsbedingungen
Mit Auftragserteilung sind 50% des Gesamtpreises der Leistung oder Ware, laut Angebot zu zahlen. Weitere 50% des Gesamtpreises müssen bei Rechnungstellung sofort und ohne Skontoabzug bezahlt werden. Dies gilt nicht, wenn andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden. Bei Lieferungen ins Ausland gilt Deutsches Recht.
6. Mängelrügen
Beanstandung oder Mängel wegen erkennbarer, unvollständiger und unrichtiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens nach Empfang der Lieferung, bzw. nach Beendigung der Montage, binnen 3 Tagen schriftlich mitzuteilen. Wird eine Beanstandung anerkannt, so erfolgt nach unserer Wahl die Behebung des Mangels oder Ersatzleistung durch Neulieferung.
Weitergehende Ansprüche, insbesonders auf Wandlung, Minderung und Schadensersatz gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
Eigenmächtige Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten Ware heben unsere Ersatzpflicht auf. Mängelrügen entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Zahlungspflicht.
7. Haftung und Gewährleistung
- 7.1 Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme der Lieferung und endet bei Bauleistung nach 2 Jahren, ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- 7.2 Bei Einrichtungsgegenständen, die aufgrund von Zeichnungen, Vorlagen, Modellen, Musterstücken oder Abbildungen bestellt werden, sind nicht erhebliche Abweichungen in der Formgestaltung und in den Abmessungen, im Farbton und in der Holzstruktur erlaubt und berechtigen nicht zur Mängelrüge. Auch bei Bezugsmaterial können geringe Farbtonunterschiede vorkommen. Insbesondere bei Nachlieferung sind diesbezüglich Mängelrügen ausgeschlossen.
Änderung in der Konstruktion oder Ausführung, die weder Funktionstüchtigkeit, noch den Wert des bestellten Gegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Rücksendungen von Möbeln und gelieferten Waren werden ohne vorherige Absprache und unserem Einverständnis nicht angenommen.
8. Versand und Gefahrenübergang
- 8.1 Der Warenversand durch Dritte erfolgt auf Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkstattgeländes, geht die Gefahr auf den Besteller über.
- 8.2 Bis zur vollständigen Bezahlung hat der Käufer die Ware vor äußeren Einflüssen zu schützen (z.B. Feuer, Einbruch, Diebstahl, Wasserschäden).
9. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Arbeit, auch innerhalb eines Verzuges einer Lieferung oder Montagetätigkeit, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
10. Eigentumsvorbehalt
- 10.1 Unsere Lieferungen und Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unsere sämtliche Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Diese können weder veräußert, verpfändet oder als Sicherheit übereignet werden.
- 10.2 Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten.
- 10.3 Kostenvoranschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben. Sollten uns durch Mißbrauch Nachteile entstehen, sind wir berechtigt Schadenersatz zu fordern.
Wir behalten uns vor, umfangreiche Kostenvoranschläge in Rechnung zu stellen.
11. Rücktritt
Bei Vertragsabschluß wird die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers vorausgesetzt. Ergeben sich gegen diese Annahme später hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers Bedenken, so daß die Ansprüche des Auftragnehmers gefährdet erscheinen, hat dieser das Recht die Leistungen Zug um Zug zu erbringen oder eine Sicherstellung innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen.
Der Auftragnehmer darf in diesem Fall die Ausführung des Auftrages unterbrechen und die sofortige Abrechnung verlangen.
Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht nach oder stellt er keine Sicherheiten, so kann der Auftragnehmer ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten, ohne daß dem Auftraggeber ein Schadenersatzanspruch zusteht.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- 12.1 Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ist der Sitz des Verkäufers.
- 12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das Amtsgericht.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Rechtsgültigkeit
Die Nichtigkeit und Unwirksamkeit von einzelnen dieser oder anderer Vertragsbedingungen lassen die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen sollen möglichst ähnliche Fassungen treten.
Siegfried Junge, Christian Hohenester
Schreinermeister,
staatl. geprüfter Form- und Raumgestalter